Das Verständnis der Gültigkeitsregeln eines Iran eVisa ist entscheidend für die korrekte Planung Ihrer Reise. Im Jahr 2026 hat das iranische Touristen-eVisa spezifische Gültigkeitszeiträume und Aufenthaltsdauern, die sich von den Visasystemen vieler anderer Länder unterscheiden. Dieser Leitfaden erklärt genau, wie lange Ihr eVisa gültig ist, wann die Uhr zu ticken beginnt und was passiert, wenn Sie länger bleiben möchten.
Gültigkeitsdauer des Iran eVisa – Wichtige Fakten
Das über evisa.mfa.ir ausgestellte iranische Touristen-eVisa hat die folgenden Gültigkeitsparameter:
| Parameter | Details |
|---|---|
| Gültigkeit ab Ausstellungsdatum | 90 Tage |
| Maximaler Aufenthalt pro Einreise | 30 Tage |
| Einreiseart | Einmalige Einreise |
| Verlängerung möglich | Ja – Antrag im Land |
Wann beginnt die 90-Tage-Gültigkeit?
Die 90-Tage-Gültigkeit beginnt ab dem Ausstellungsdatum Ihres eVisa – nicht ab dem Datum Ihrer Einreise in den Iran. Das bedeutet:
- Wenn Ihr eVisa am 1. Mai ausgestellt wird, läuft es am 29. Juli ab.
- Sie müssen vor dem 29. Juli in den Iran einreisen, sonst wird Ihr Visum ungültig.
- Sobald Sie in den Iran einreisen, beträgt Ihr maximaler Aufenthalt 30 Tage ab Ihrem Einreisedatum.
- Auch wenn noch 80 Tage Gültigkeit verbleiben, können Sie pro Einreise nur 30 Tage bleiben.
Praktischer Tipp: Beantragen Sie Ihr eVisa nicht zu weit im Voraus. Wenn Sie 3 Monate vor Ihrer Reise einen Antrag stellen, kann das Visum vor Ihrer Reise ablaufen. Beantragen Sie es 3-4 Wochen vor Ihrem geplanten Einreisedatum.
Was ist im 30-Tage-Aufenthalt enthalten?
Der maximale Aufenthalt von 30 Tagen beginnt mit dem Datum, an dem Ihr Reisepass an der iranischen Grenze gescannt wird (Einreisedatum). Dies beinhaltet:
- Alle Tage, die Sie im Iran verbringen
- Der Einreisetag zählt als Tag 1
- Sie müssen den Iran am oder vor Tag 30 verlassen
- Ein Überschreiten der 30 Tage ohne Verlängerung kann zu Geldstrafen, Inhaftierung oder zukünftigen Einreiseverboten führen
Verlängerung Ihres Aufenthalts über 30 Tage hinaus
Wenn Sie länger als 30 Tage bleiben möchten, müssen Sie eine Visumsverlängerung innerhalb des Iran beantragen, bevor Ihr 30-Tage-Zeitraum abläuft. So geht’s:
- Besuchen Sie die Polizeibehörde für Ausländerangelegenheiten (PDFA) in einer größeren iranischen Stadt (Teheran, Isfahan, Shiraz, Mashhad usw.).
- Bringen Sie Ihren Reisepass, Ihr eVisa-Dokument und Fotos mit.
- Füllen Sie das Antragsformular für die Verlängerung aus.
- Bezahlen Sie die Verlängerungsgebühr (typischerweise bescheiden in iranischen Rial).
- Warten Sie auf den Verlängerungsstempel (normalerweise am selben oder nächsten Tag).
Verlängerungen werden in der Regel für weitere 30 Tage gewährt. Mehrere Verlängerungen können möglich sein, sind aber bei Touristenvisa seltener. Hinweis: Wenn Sie eine Visumsverlängerung im Iran erhalten, erhalten Sie einen Stempel in Ihrem Reisepass für die Verlängerung (die Einreise selbst bleibt stempelfrei).
Kann ich nach der Ausreise wieder in den Iran einreisen?
Das Standard-eVisa ist eine einmalige Einreise. Wenn Sie den Iran verlassen – auch wenn Ihr 30-tägiger Aufenthalt und die 90-tägige Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen sind – wird Ihr eVisa ungültig. Sie müssten ein neues eVisa beantragen, um wieder einzureisen.
Für Reisende, die länderübergreifende Reiserouten planen, die den Iran einschließen (z. B. Iran-Armenien-Georgien-Iran), ist ein Mehrfachvisum einer iranischen Botschaft erforderlich. Erfahren Sie mehr über verschiedene Optionen auf unserer Seite Iran eVisa-Typen.
Was passiert, wenn Sie Ihren Aufenthalt überziehen?
Das Überschreiten Ihres iranischen Visums ist eine ernste Angelegenheit. Die Konsequenzen können sein:
- Tägliche Überziehungsstrafen (in iranischen Rial berechnet)
- Inhaftierung am Flughafen, bis die Strafen bezahlt sind
- Potenzielles Verbot der zukünftigen Einreise in den Iran
- Komplizierter bürokratischer Prozess zur Ausreise
Wenn Sie feststellen, dass Sie nicht rechtzeitig abreisen können, kontaktieren Sie die PDFA so schnell wie möglich, bevor Ihr Visum abläuft, um eine Verlängerung zu arrangieren oder Ihre Optionen zu verstehen.
Visumgültigkeit im Vergleich zum Visum bei Ankunft
Das Visum bei Ankunft (VOA) gewährt in der Regel ebenfalls 30 Tage innerhalb eines 90-tägigen Gültigkeitszeitraums, beginnend mit dem Tag der Ankunft. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das VOA am Tag Ihrer Ankunft am Flughafen ausgestellt wird und nicht Wochen im Voraus. Vergleichen Sie Ihre Optionen auf unserer Seite Iran eVisa vs. Visum bei Ankunft.
Planen Sie Ihre Reise nach den Gültigkeitsregeln
Für ein reibungsloses Erlebnis:
- Beantragen Sie 3-4 Wochen vor Ihrem geplanten Einreisedatum (nicht früher)
- Planen Sie Puffertage für den Fall von Bearbeitungsverzögerungen ein
- Planen Sie Ihre Reiseroute so, dass sie innerhalb von 30 Tagen liegt, oder arrangieren Sie Verlängerungen im Voraus
- Buchen Sie flexible Rückflüge, falls Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten
Die vollständige Bewerbungsanleitung finden Sie unter So beantragen Sie ein Iran eVisa.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich mit einem eVisa im Iran bleiben?
Sie können pro Einreise maximal 30 Tage bleiben. Das eVisa selbst ist ab dem Ausstellungsdatum 90 Tage gültig, d.h. Sie müssen innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung des Visums in den Iran einreisen.
Kann ich mein Iran eVisa verlängern?
Sie können das eVisa nicht online verlängern. Sobald Sie sich jedoch im Iran befinden, können Sie eine Aufenthaltsverlängerung bei der Polizeibehörde für Ausländerangelegenheiten beantragen. Verlängerungen werden in der Regel für 30 Tage gewährt.
Was passiert, wenn ich mein Iran eVisa nicht vor Ablauf nutze?
Wenn das 90-tägige Gültigkeitsfenster abläuft, bevor Sie in den Iran einreisen, wird das eVisa ungültig. Sie müssten einen neuen Antrag stellen und die Gebühr erneut bezahlen. Es gibt keine Rückerstattung für abgelaufene, ungenutzte Visa.
Beinhaltet der 30-tägige Aufenthalt den Ankunfts- und Abreisetag?
Ja. Ihr Ankunftstag wird als Tag 1 gezählt und Ihr Abreisetag ist in der 30-Tage-Zählung enthalten. Planen Sie entsprechend, um sicherzustellen, dass Sie innerhalb des zulässigen Zeitraums abreisen.